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Immobilien Suche
Ab dem 01.01.2017 müssen in allen Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren die zum nächsten (Not) Ausgang führen Rauchwarnmelder angebracht sein. Dieser muss so eingebaut oder angebracht sein und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder hat der unmittelbare Besitzer sicherzustellen. Gerne beraten wir Sie über das Thema, falls Sie noch Fragen haben.
Wer zahlt nun den Makler ?!Seit dem 01.06.2015 gilt das sogenannte „Bestellerprinzip“ , darin wird geregelt wer die Maklercourtage zahlen muss. Bei Vermietung oder als MieterAls Mietsuchender müssen Sie seit dem 01.06.2015 keine Courtage/Provision zahlen, in der Regel zahlt somit der Vermieter die Kosten. Eine Ausnahme liegt natürlich vor, wenn Sie einen Makler beauftragen, explizit für Sie nach einer geeigneten Wohnung zu suchen und …
Wenn Sie auf der Suche nach einer Wohnung sind oder mit dem Gedanken spielen Ihre Immobilie zu verkaufen, werden Sie früher oder später auf das Thema Energieausweis stoßen. Wann brauch ich einen Energieausweis ?Alle Eigentümer sind verpflichtet, bei einer Neuvermietung oder Verkauf einen Energieausweis ohne Aufforderung bei einer Besichtigung vorzulegen. Sie müssen aber auch beachten, dass selbst in Ihrem Exposé oder Zeitungsannonce bereits ein …
Sie sind Eigentümer und denken über einen Verkauf Ihrer Immobilie nach?Für viele Eigentümer ist der Verkauf einer Immobilie nichts Alltägliches, deshalb sollten Sie einem Profi die Arbeit überlassen. Bei einem Verkauf oder einer Vermietung geht es zum einen um viel Geld und zum anderen meist auch um den zeitlichen Aspekt, denn eine Vermittlung ist meistens sehr zeitintensiv. Warum also nicht am Ende sogar Geld …
Wer seine Wohnung vermietet, muss dem ein- bzw. ausziehenden Mieter innerhalb von zwei Wochen eine schriftliche oder elektronische sogenannte Vermieterbescheinigung (oder auch Wohnungsgeberbestätigung) ausfüllen. Die muss dieser dann beim Einwohnermeldeamt vorlegen, wenn er sich ummeldet. Ab dem 1. November 2015 ist dies für Vermieter Pflicht! Wie Sie die Bescheinigung ausstellen und was auf jeden Fall drin stehen muss, finden Sie in unserem Muster. Die Bestätigung muss …
Die umfassenden Änderungen des Mess- und Eichgesetzes (kurz MessEG) sind am 01.01.2015 in Kraft getreten. Was bedeutet dies für Hauseigentümer und Wohnungseigentümer-Gemeinschaften? Alle geeichten und konformitätsbewerteten Zähler, die nach dem 01.01.2015 eingebaut oder gewechselt werden, müssen innerhalb von 6 Wochen nach Inbetriebnahme an eine nach Landesrecht zuständige Behörde gemeldet werden. Wo melden Sie Ihren Zähler an? 1) Nutzen Sie das Online-Formular des deutschen Eichamts: …
Die jahrelangen Bemühungen des Dachverbands Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) tragen langsam Früchte. Ein erster Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Wohnungseigentumsverwalter liegt vor, auch wenn der DDIV hier noch Nachbesserungsbedarf sieht. Künftig sollen angehende Wohnungseigentumsverwalter einen durch die IHK geprüften Sachkundenachweis sowie Nachweise über ihre Zuverlässigkeit, geordneten Vermögensverhältnisse sowie eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung vorlegen müssen, bevor sie eine Gewerbeerlaubnis erhalten. In diesem Zuge sollen …
Was sind eigentlich Mietnomaden? Wikipedia sagt: Als Mietnomaden werden Personen bezeichnet, die eine Mietwohnung beziehen, ohne die entsprechende Miete zu entrichten, und nach Aufdeckung in die nächste Mietwohnung ziehen, ohne die aufgelaufenen Mietschulden zu begleichen. Hierbei kann die Spanne von sozial schwachen Familien reichen, die eher unabsichtlich nicht zu bewältigende Mietschulden auftürmen und dann die Wohnung verlassen bis hin zu tatsächlich zahlungsfähigen Mietern, die …
Der WEG-Verwalter darf bei der Verteilung von Heiz- und Wasserkosten in der Jahresabrechnung keine Werte verwenden, die mit ungeeichten Zählern gemessen worden sind. Die Eichbehörden können dem Verwalter die Verwendung der Werte per Ordnungsverfügung untersagen. Quelle Haufe
Der BGH bleibt dabei: Die Nachzahlung von Mietschulden heilt nur eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs, aber nicht eine ordentliche Kündigung. Unverschuldete Geldnot kann den Mieter bei einer ordentlichen Kündigung zwar entlasten, doch die Hürden sind hoch. Quelle Haufe
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