NACHZAHLUNG VON MIETE HEILT ORDENTLICHE KÜNDIGUNG NICHT
Der BGH bleibt dabei: Die Nachzahlung von Mietschulden heilt nur eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs, aber nicht eine ordentliche Kündigung.
Unverschuldete Geldnot kann den Mieter bei einer ordentlichen Kündigung zwar entlasten, doch die Hürden sind hoch.
Quelle Haufe