Maklergebühren?
Wer zahlt nun den Makler ?!
Seit dem 01.06.2015 gilt das sogenannte „Bestellerprinzip“ , darin wird geregelt wer die Maklercourtage zahlen muss.
Bei Vermietung oder als Mieter
Als Mietsuchender müssen Sie seit dem 01.06.2015 keine Courtage/Provision zahlen, in der Regel zahlt somit der Vermieter die Kosten. Eine Ausnahme liegt natürlich vor, wenn Sie einen Makler beauftragen, explizit für Sie nach einer geeigneten Wohnung zu suchen und ein Mietvertrag für die angebotene Wohnung unterzeichnet wurde.
Kauf / Verkauf
Beim Verkauf oder einem Erwerb einer Immobilie hat sich bezüglich der Maklercourtage nichts geändert. Eine gesetzliche Vorschrift für die Provision gibt es nicht. Die Courtage variiert je nach Ort und Region, Sie liegt dabei zwischen 3 und 7 Prozent des Kaufpreises.
Für den Verkäufer wird in der Regel der gleiche Betrag berechnet, somit zahlen die Käufer und Verkäufer eine Courtage falls es zur einer Unterzeichnung des Kaufvertrages kommt.
Info : Man sollte dabei auch bedenken, dass Verkäufer und Käufer von einem Makler profitieren können, denn nicht selten haben Eigentümer keinen objektiven bzw. realistischen Blick für den Verkaufswert Ihrer Immobilie, somit haben Käufer viel Geld über einen Makler gespart.
Gerne beraten wir Sie über das Thema, falls Sie noch Fragen haben.