ENERGIEAUSWEIS
Wenn Sie auf der Suche nach einer Wohnung sind oder mit dem Gedanken spielen Ihre Immobilie zu verkaufen, werden Sie früher oder später auf das Thema Energieausweis stoßen.
Wann brauch ich einen Energieausweis ?
Alle Eigentümer sind verpflichtet, bei einer Neuvermietung oder Verkauf einen Energieausweis ohne Aufforderung bei einer Besichtigung vorzulegen. Sie müssen aber auch beachten, dass selbst in Ihrem Exposé oder Zeitungsannonce bereits ein Energiewert angegeben werden muss.
Falls dies nicht geschieht können Bußgelder drohen.
Ausnahmen gibt es aber auch hier, dazu gehören:
– Denkmalgeschütze Objekte
– Bei einer Nutzfläche von unter 50m²
– Ferienhäuser, da diese nicht regelmäßig geheizt werden.
Viele Eigentümer probieren den Ärger mit dem Energieausweis zu umgehen, jedoch muss der Energieausweis als Kopie oder Original spätestens bei der Unterzeichnung des Miet- oder Kaufvertrages vorliegen.
Gerne beraten wir Sie über das Thema, falls Sie noch Fragen haben.