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SACHKUNDENACHWEIS UND ZULASSUNGSPFLICHT FÜR WOHNUNGSEIGENTUMSVERWALTER IN PLANUNG

Geschrieben von admin auf 25.05.2022
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Die jahrelangen Bemühungen des Dachverbands Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) tragen langsam Früchte. Ein erster Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Wohnungseigentumsverwalter liegt vor, auch wenn der DDIV hier noch Nachbesserungsbedarf sieht.

Künftig sollen angehende Wohnungseigentumsverwalter einen durch die IHK geprüften Sachkundenachweis sowie Nachweise über ihre Zuverlässigkeit, geordneten Vermögensverhältnisse sowie eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung vorlegen müssen, bevor sie eine Gewerbeerlaubnis erhalten.

In diesem Zuge sollen auch die jetzt schon bestehenden Zulassungsvoraussetzungen für Immobilienmakler überarbeitet und somit verschärft werden. Die Neuregelungen sollen neun Monate nach der Verkündung des Gesetzes, das zunächst noch das komplette parlamentarische Verfahren durchlaufen muss, in Kraft treten.

Quelle: haufe.de/immobilien

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