WENN DER MIETER ZU SPÄT RÜGT
Rügt der Mieter zu spät, dass eine Betriebskostenabrechnung Kosten enthält, die in der Wohnraummiete generell nicht umlagefähig sind, muss er auch diese Kosten tragen. Das hat der BGH entschieden und damit eine Streitfrage geklärt.
Ablauf des zwölften Monats nach Zugang.
Quelle Haufe