VERKEHRSSICHERUNGSPFLICHT IN WOHNUNGSEIGENTUMSANLAGEN
Neben den allgemeinen Verkehrssicherungspflichten treffen den Verwalter auch die Pflichten eines Gebäudeunterhaltungspflichtigen. Das heißt, der Verwalter haftet neben der Gemeinschaft unmittelbar für Schäden, die durch den Einsturz oder das Ablösen von Teilen der Wohnanlage entstehen. Gerade in dieser Hinsicht sollte der Verwalter regelmäßige Objektbegehungen vornehmen, um sein Haftungsrisiko zu minimieren. Bei Vermietung haftet der Vermieter oder die von Ihm beauftragte Person (auch Mieter möglich).
Quelle Haufe