SCHADENSERSATZANSPRUCH WEGEN RÜCKGABE EINER UNRENOVIERTEN WOHNUNG: WANN BEGINNT DIE VERJÄHRUNG?
Macht der Vermieter einen Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung einer Renovierungspflicht geltend, so beginnt die Verjährung nicht mit der Rückgabe, sondern erst mit dem Ablauf der vom Vermieter gesetzten Nachfrist. Hierauf hat das OLG Düsseldorf erneut hingewiesen. Dieser Anspruch verjährt gem. § 558 Abs. 1 BGB a. F. (§ 548 BGB n. F.) in sechs Monaten