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ROLLLADENGURT UND GURTSCHEIBE SIND SONDEREIGENTUM

Geschrieben von admin auf 25.05.2022
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Die Gurtscheibe eines Rollladens ist der Zugvorrichtung zuzuordnen und steht, soweit anderes nicht vereinbart ist, im Sondereigentum des jeweiligen Wohnungseigentümers (AG Würzburg, Beschluss v. 12.4.2016, 30 C 820/15 WEG).

Rollladenkasten und Panzer sind dagegenGemeinschaftseigentum.

Quelle Haufe

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