HECKENRÜCKSCHNITT: SEIT DEM 1.3. HAT IHRE HECKE SCHONFRIST
Es gibt ein paar gesetzliche Regelungen, wie beispielsweise § 39 Naturschutzgesetz (NatSchG), das den Einsatz der Heckenschere zeitlich beschränkt. Wegen des Vogelschutzes dürfen Hecken (und Bäume) nach diesem Gesetz nicht in der Brutzeit von März bis September eines jeden Jahres geschnitten werden.
Wer trotzdem seine Hecke schneiden will, muss vorher darauf achten, dass sich keine Vogelnester darin befinden. Wer unerlaubt zur Heckenschere greift, dem kann sogar ein Bußgeld drohen, wenn er Hecken rodet, zerstört, abbrennt oder auf den Stock zurückschneidet.
Pflanzenrückschnitt ist nur von Oktober bis Februar erlaubt.
Ein Rückschnitt darf immer nur in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 1. März ausgeführt werden. Schonende Form- und Pflegeschnitte sind jedoch auch außerhalb dieser Zeit erlaubt. Als schonender Rückschnitt gilt das, was im letzten Jahr gewachsen ist. Dabei dürfen Sie beim Heckenschneiden keine nistenden Vögel stören.
Ragen Hecken oder Bäume in den Bürgersteig oder die Fahrbahn hinein oder versperren sie bei Ein- und Ausfahrten zu stark befahrenen Straßen die Sicht, ist auch in den Sommermonaten ein schonender Rückschnitt erlaubt.
Was für das Bäumeschneiden und -fällen gilt
Grundsätzlich dürfen Sie zwar laut Bundesnaturschutzgesetz auch im Sommer einen Baum fällen, allerdings sollten Sie das zuvor bei Ihrer Gemeinde abklären.
Quelle Haufe