MIETER MUSS KAUTION ERST ZAHLEN, WENN KONTO EINGERICHTET IST
Der Mieter einer Wohnung darf die Zahlung der Kaution davon abhängig machen, dass ihm der Vermieter ein insolvenzfestes Kautionskonto benennt.
Der Mieter muss sich nicht darauf einlassen, dem Vermieter die Kaution in bar zu übergeben oder auf dessen Girokonto zu überweisen.
Quelle Haufe