KÜNDIGUNG AUF ZEIT AUSGESCHLOSSEN
Nach ständiger Rechtsprechung des BGH ist ein formularmäßiger Kündigungsausschluss unwirksam, wenn er einen Zeitraum von vier Jahren – gerechnet vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Mieter den Vertrag erstmals beenden kann – überschreitet.
d.h Mietvertrag auf Zeit ist möglich aber nur maximal 4 Jahre inkl. der Kündigungsfrist.
Quelle Haufe