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KÜNDIGUNG AUF ZEIT AUSGESCHLOSSEN

Geschrieben von admin auf 25.05.2022
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Nach ständiger Rechtsprechung des BGH ist ein formularmäßiger Kündigungsausschluss unwirksam, wenn er einen Zeitraum von vier Jahren – gerechnet vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Mieter den Vertrag erstmals beenden kann – überschreitet.

d.h Mietvertrag auf Zeit ist möglich aber nur maximal 4 Jahre inkl. der Kündigungsfrist.

Quelle Haufe

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