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Umwandlung in Eigentumswohnung Mieter haben Vorkaufsrecht

Geschrieben von admin auf 25.05.2022
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In Großstädten werden Mietwohnungen oft in Eigentum umgewandelt. Mieter müssen dann erst einmal keine Sorge haben: Sie sind rechtlich vor der sofortigen Kündigung geschützt.

Werden Mietwohnungen in Eigentum umgewandelt, haben betroffene Mieter ein gesetzliches Vorkaufsrecht. Es gilt der Grundsatz: „Kauf bricht nicht Miete“. Allerdings steigt dann das Risiko, dass der neue Eigentümer wegen Eigenbedarf kündigt. Der alte Eigentümer, der die Wohnung verkaufen will, muss seinen Mietern die Wohnung anbieten. Die müssen sich aber nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) nicht sofort entscheiden.

Mieter können stattdessen auch abwarten, bis der Eigentümer einen Käufer für die Wohnung gefunden und mit diesem einen Kaufvertrag abgeschlossen hat. Hierüber und über den genauen Inhalt müssen die Mieter informiert werden. Dann können sie innerhalb von zwei Monaten zu den im Kaufvertrag formulierten Bedingungen und zum dort ausgehandelten Preis selbst kaufen.

Kündigungssperrfrist kann bis zu 10 Jahre gelten

Hat der Mieter sein Vorkaufsrecht nicht genutzt und wurde die Wohnung an einen Dritten verkauft, tritt dieser in den alten Mietvertrag ein und wird neuer Vermieter. Auch wenn er die Wohnung gekauft hat, um dort selbst zu wohnen, kann er nicht sofort wegen Eigenbedarfs kündigen. Er muss Kündigungssperrfristen einhalten.

Nach dem Gesetz sind Kündigungen wegen Eigenbedarfs oder wirtschaftlicher Verwertung für drei Jahre ausgeschlossen. Diese Kündigungssperrfrist kann von den Bundesländern für Städte mit erhöhtem Wohnungsbedarf auf bis zu 10 Jahre verlängert werden. Nach Ablauf der Sperrfrist greift laut DMB die gesetzliche Kündigungsfrist. Diese kann je nach der Wohndauer des Mieters variieren.

Ausnahmen für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen gibt es in sogenannten Milieuschutz-Gebieten, die Städte ausweisen. „Dort darf der Eigentümer nur mit Genehmigung der zuständigen Behörden die Umwandlung vornehmen“, erklärt Ropertz. Meistens machen die Kommunen dann Auflagen.

Das Vorkaufsrecht und die Kündigungssperrfristen gelten nur, wenn die Wohnung während der Mietzeit umgewandelt wurde. Ist der Mieter von Anfang an in eine Eigentumswohnung gezogen, hat er den Schutz nicht.

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