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RAUCHMELDERPFLICHT

Geschrieben von admin auf 25.05.2022
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Ab dem 01.01.2017 müssen in allen Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren die zum nächsten (Not) Ausgang führen Rauchwarnmelder angebracht sein. Dieser muss so eingebaut oder angebracht sein und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder hat der unmittelbare Besitzer sicherzustellen.


Gerne beraten wir Sie über das Thema, falls Sie noch Fragen haben.

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